Pricktest: Durchführung und Abrechnung nach GOÄ 385–387
Pricktests, auch als „Hautstichtests“ bezeichnet, sind Allergietests, bei denen die Testsubstanzen in Form von Testlösungen oberflächlich auf die Haut aufgetragen werden. Anschließend wird die Haut mit einem spitzen Instrument, z. B. einer Lanzette an der jeweils entsprechenden Teststelle perforiert. Auf diese Weise können die Allergene tiefer in die Haut eingebracht werden. Hiermit lassen sich Typ-I-Allergien (Soforttyp) nachweisen, so z. B. Hausstaubmilben, Pollen, Tierhaare oder Nahrungsmittel. Die Ablesung der Testergebnisse erfolgt frühestens nach ca. 10 Minuten, nachdem zuvor die restlichen ggf. verbliebenen Testsubstanzen von der Haut entfernt wurden.
GOÄ-Nummern zur Abrechnung von Pricktests
Abgerechnet werden die Pricktests mit den GOÄ-Nummern 385 bis 387, wobei eine Mengenbegrenzung von 80 Tests je Behandlungsfall in der GOÄ vorgegeben ist.
GOÄ-Nr. 385 – Pricktest, je Test (1. bis 20. Test je Behandlungsfall)
Die Ziffer 385 kann bis zu 20x je Behandlungsfall abgerechnet werden.
| 1,0fach | 2,62 € |
| 2,3fach | 6,03 € |
| 3,5fach | 9,18 € |
GOÄ-Nr. 386 – Pricktest, je Test (21. bis 40. Test je Behandlungsfall)
Die Ziffer 386 kann bis zu 20x je Behandlungsfall abgerechnet werden.
| 1,0fach | 1,75 € |
| 2,3fach | 4,02 € |
| 3,5fach | 6,12 € |
GOÄ-Nr. 387 – Pricktest, je Test (41. bis 80. Test je Behandlungsfall)
Die Ziffer 387 kann bis zu 40x je Behandlungsfall abgerechnet werden.
| 1,0fach | 1,17 € |
| 2,3fach | 2,68 € |
| 3,5fach | 4,08 € |
GOÄ zum Pricktest: „Mehr als 80 Pricktests sind je Behandlungsfall nicht berechnungsfähig.“
Mehr als 80 Tests im Behandlungsfall dürften bei medizinischer Notwendigkeit zwar durchgeführt werden; diese werden jedoch nicht vergütet.
Die Bestimmungen der GOÄ mit Bezug auf den Behandlungsfall sind bei der Abrechnung der GOÄ-Nrn. 385 – 387 zu beachten. Der Behandlungsfall ist gemäß den Allgemeinen Bestimmungen vor dem Abschnitt B 1. GOÄ wie folgt definiert:
„Als Behandlungsfall gilt für die Behandlung derselben Erkrankung der Zeitraum eines Monats nach der jeweils ersten Inanspruchnahme des Arztes.“
Beispiel 1:
| 03.01. | 20x GOÄ-Nr. 385 |
| 10.01. | 20x GOÄ-Nr. 386 |
| 17.01. | 20x GOÄ-Nr. 387 |
| 24.01. | 20x GOÄ-Nr. 387 |
| 03.03. | 10 weitere Pricktests – ohne Vergütung |
Beispiel 2:
| 03.01. | 20x GOÄ-Nr. 385 |
| 10.01. | 20x GOÄ-Nr. 386 |
| 17.01. | 20x GOÄ-Nr. 387 |
| 24.01. | 20x GOÄ-Nr. 387 |
| 04.03. | 10x GOÄ-Nr. 385 (neuer Behandlungsfall) |
Abrechnung von Kontrollen und Leerwerten in der GOÄ beim Pricktest
Kontrollen oder Leerwerte (z. B. NaCl, Histamin) dürfen bei der Abrechnung des Pricktests nach GOÄ zusätzlich berechnet werden .
Verbrauchsmaterial beim Pricktest nach GOÄ nicht zusätzlich abrechenbar
Kosten für Verbrauchsmaterial, z. B. Testlösungen, Lanzetten sind gemäß den Allgemeinen Bestimmungen vor dem Abschnitt C V. – Impfungen und Testungen 4. mit den Gebühren für die GOÄ-Nummern 385, 386 und 387 abgegolten und können nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Pricktest: Nachbeobachtungen am Test-Tag
Für erforderliche Nachbeobachtungen am Tag der Testung dürfen keine zusätzlichen Gebührenpositionen abgerechnet werden. Diese Leistungen sind ebenfalls mit den Gebühren für die Testungen selbst abgegolten.
Dahingegen dürfen Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Allergietestung durchgeführt werden, ggf. zusätzlich berechnet werden. Das gilt insbesondere auch für die der Allergietestung vorangehende, ausführliche Anamneseerhebung, die der Ermittlung der zu testenden Allergene dient, um diese entsprechend einkreisen zu können.
Auch Epikutantests korrekt abrechnen:
Wie Epikutantests nach GOÄ abgerechnet werden und welche Besonderheiten zu beachten sind, erfahren Sie im Beitrag "Epikutantests nach GOÄ abrechnen".
\\\ Autorin: Gerda-Marie Wittschier – Beratung im Gesundheitswesen (Erftstadt) für AÄA.